Die Climate Concept Foundation wurde am 1. März 2011 als gemeinnützig anerkannte Stiftung bürgerlichen Rechts mit Sitz in Hamburg registriert.
Als gemeinnützige Stiftung sind wir im Vergleich zu kommerziell tätigen Organisationen steuerlich privilegiert. Wir sind von der Gewerbe- und Körperschaftssteuer befreit, können unsere Einnahmen (Zustiftungen und Spenden) also ungeschmälert für Klimaschutzaktivitäten nutzen. Außerdem können Personen, die uns unterstützen, ihre Zuwendungen steuerlich als Sonderausgaben geltend machen.
Die Climate Concept Foundation hat die Förderung des Umweltschutzes, insbesondere des Klimaschutzes, zum Ziel. Als steuerbegünstigte Organisation ist sie verpflichtet, alle erhaltenen Spenden und Erträge zur Förderung des Stiftungszwecks einzusetzen. Diese „Gemeinwohlverpflichtung“ der Stiftungsmittel rechtfertigt die steuerliche Besserstellung gemeinnütziger Organisationen gegenüber solchen, die nicht ausschließlich gemeinnützige Zwecke verfolgen.
Anders als bei anderen juristischen Personen (beispielsweise einer gemeinnützigen GmbH oder einem Verein) ist es dem Vorstand der Stiftung nur in eng beschränkten Ausnahmefällen möglich, die in der Satzung festgelegte Zielsetzung zu ändern oder zu erweitern. Auch gibt es keinen Eigentümer einer Stiftung oder der Stiftungsmittel; die Stiftung gehört sich selbst. Selbst im Falle der Auflösung oder Aufhebung der Stiftung endet die Gemeinwohlbindung des Stiftungskapitals nicht: Das Kapital muss an eine andere gemeinnützige Organisation übertragen werden, die ebenfalls dem Umweltschutz verpflichtet ist.
Damit haben unsere Spender die Gewähr, dass ihre Gelder tatsächlich dem Klimaschutz zugute kommen. Die satzungsmäßige Verwendung der Stiftungsmittel wird durch die staatliche Stiftungsaufsicht überwacht. Der Vorstand hat der Stiftungsaufsicht und dem Finanzamt regelmäßig detailliert Auskunft über die Verwendung der Mittel zu geben.