Für Spenden und Zustiftungen stellen wir Spendenbescheinigungen aus, mit denen die Spender beim Finanzamt einen Steuerabzug geltend machen können.
Nach den gesetzlichen Bestimmungen darf eine Spendenbescheinigung nur ausgestellt werden, wenn die Zuwendung freiwillig und unentgeltlich erfolgt. Eine Leistung ist dann nicht unentgeltlich, wenn die Climate Concept Foundation damit zu einer Gegenleistung verpflichtet wird, die mit dem Stiftungszweck nicht in Zusammenhang steht.